Maskenpflicht
Es besteht eine Maskenpflicht (FFP2 Maske) im gesamtem Innenraumbereich.
Bei Kindern unter 6 Jahren entfällt die Maskenpflicht. Von 6 Jahren bis 16 Jahren ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verpflichtend.
Zugang 2G
Zutritt zum Messegelände besteht nur für Genesene und Geimpfte.
Kostenloser AntiGentest
Vor dem Eingang wird in einem Zelt vor der Halle ein Selbsttest angeboten und von einer geschulten Person kontrolliert (Aufnahme von Kontaktdaten und Teststart). Nach 15 Min. Wartezeit (getrennter Wartebereich) erfolgt bei negativem Test Einlass.
Bei einem positiven Ergebnis wird die Person aufgefordert, ohne jeglichen Kontakt sich direkt nach Hause zu begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Abstandsregel
Die Abstandsregelung 1.5 m zwischen allen Personen ist in allen Räumen sowie beim Betreten oder Verlassen der Messe einzuhalten. Dies wird durch Sicherheitspersonal kontrolliert. Im Wartebereich sind Bodenmarkierungen angebracht.
Parkplätze
Die Abstandsregeln sind auch auf den vorhanden Parkplätzen einzuhalten und werden durch Personal kontrolliert.